Handlungsempfehlung

Katzenfund

Das Schlimmste für jeden Katzenbesitzer ist die Ungewissheit, wenn das geliebte Tier nicht nach Hause kommt. Leider bleiben unzählige Katzen ohne eine Spur für immer verschwunden. Viele sind jedoch einfach einige Straßen oder auch Ortschaften (blinde Passagiere zum Beispiel in Postautos, verschleppt, oder vor Schreck zu weit gerannt) weiter unterwegs und werden dort als üblicher Freigänger abgetan, wodurch sich niemand kümmert, dass sie wieder nach Hause kommen. Ein wachsames Auge und die richtige Vorgehensweise sind daher oft ausschlaggebend für die Zukunft dieser Tiere bzw. für die Gewissheit der suchenden Besitzer.

Fundkatze (nicht verletzt/krank)

  • Nachbarschaft großräumig direkt befragen, wem die Katze gehört (bitte direkten Besitzer erfragen, nicht „die kenne ich, die muss hier einen Besitzer haben“

Tattoo ersichtlich?

JA:

  • Tattoo fotografieren, oder abschreiben (ggf. beidseitig)
  • Tasso e.V. unter Tel. 06190 9373 00 anrufen, um ggf. Halter zu ermitteln
  • Sofern über Tasso keine Halterermittlung möglich ist, bitte mit Infos und Fotos der Katze, an uns bzw. den nächstgelegenen Tierschutzverein wenden.

 NEIN:

  • Papierhalsband mit Nachricht „Habe ich ein Zuhause? Bitte melden unter Tel…“ Bitte wirklich nur Papier verwenden, um Verletzungen zu vermeiden.

         ? Wie mache ich ein Papierhalsband ? Hierzu einen Streifen Papier beschriften, kleine Schnitte beidseits einschneiden, die Länge dem Katzenhals anpassen und Papierhalsband beim Anlegen mit kleinem Stück Tesafilm zusammenkleben.

  • Nachricht mit Foto und Fundort an uns bzw. nächstgelegenen Tierschutzverein senden, damit ggf. auf Chip geprüft werden kann. Viele Tierärzte prüfen auch kostenfrei auf Chip, um Halter ausfindig zu machen.

Wenn diese Maßnahmen keinen Erfolg haben:

  • Ordnungsamt/Fundbüro der jeweiligen Gemeinde am besten per E-Mail informieren und erfragen wie mit Fundtieren zu verfahren ist, bzw. welches Tierheim zuständig ist.
  • Tier im zuständigen Tierheim/Tierschutzverein abgeben, sofern von diesem keine Eigenverwahrung genehmigt/gewünscht wird
  • ACHTUNG Meldung bei der Gemeinde/Tierheim ist zwingend vorzunehmen da andernfalls der Tatbestand einer Fundunterschlagung

Anmerkung:

Viele Katzen sind Freigänger, ja! Allerdings sieht man einer Katze nicht an, ob sie vermisst wird, kein Zuhause mehr hat, oder sonst Hilfe braucht. Der Pflegezustand allein sagt nichts aus. Wenn Katzen ungepflegt aussehen, sind sie krank und leider ist es dann oftmals schon zu spät. Daher: Chip auslesen tut nicht weh und kostet nichts. Ein verantwortungsbewusster Tierhalter lässt seine Katze chippen und registriert diese in einem Haustierregister, zum Beispiel Tasso.net (kostenfrei). Bitte nicht zögern, wenn eine Katze auffällig ist, neu in der Umgebung ist, oder auch hilfesuchend erscheint. Für heimatlose und vermisste Katzen kann das der Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten.

Viele Gemeinden versuchen Fundtiere abzuwehren mit Argumenten wie „Ist sicher ein Freigänger“, „Den Katzen geht’s draußen gut, einfach nicht mehr füttern, geht schon weiter“!

Sollten solche Aussagen von Gemeinden kommen bitten wir um entsprechende Mitteilung an uns bzw. den nächstgelegenen Tierschutzverein. In diesen Fällen bitte immer die Landestierschutzbeauftragte sowie den Tierschutzbund per E-Mail über das Fehlen einer tierschutzgerechten Möglichkeit der Fundtierunterbringung benachrichtigen.

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, sich um Fundtiere zu kümmern, bitte hier nicht abwimmeln lassen. 

Nähere Infos/Hilfestellungen findet ihr auch unter diesen Links:

Verwilderte Katzen oder Katzengruppen

Bitte das Ordnungsamt sowie das zuständige Veterinäramt der jeweiligen Gemeinde schriftlich mit bitte um Rückmeldung informieren

Die Meldung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Kontaktdaten des Melders
  • Genauer Sichtungsort (Straße, Ort)
  • Wie viele Tiere cira (Erwachsene, Kitten?)
  • Verletzte/kranke Tiere sichtbar?
  • Nach Möglichkeit Fotos der Tiere/Umgebung

Die entsprechende E-Mail bitte auch immer dem nächstliegenden bzw. zuständigen Tierschutzverein, dem deutschen Tierschutzbund sowie der Landestierschutzbeauftragten per E-Mail zukommen lassen.                              

Wir setzen uns für die Einführung einer flächendeckenden Katzenschutzverordnung (mit Kastrations- und Kennzeichnungspflicht) in unserer Umgebung ein. Leider bleibt den Städten und Gemeinden die Notwendigkeit einer solchen Verordnung verborgen, wenn keine Meldungen verwilderter Katzen an die Behörden erfolgt und somit keine Dokumentation des vorhandenen Straßenkatzenproblems vorliegt. Es ist daher enorm wichtig, dass sämtliche Sichtungen auch die verantwortlichen Behörden und Politiker erreichen. Nur wenn alle das Leid bei den Behörden sichtbar machen, hat ein Antrag auf Erlass auf einer Katzenschutzverordnung auch Chancen auf Erfolg und das Leid der Straßenkatzen kann eingedämmt werden.

Verletzte Fundkatze

  • Wenn du dich und/oder andere nicht gefährdest, bitte Katze sichern und zum nächsten Tierarzt/Tierklinik bringen.
  • Parallel die zuständige Gemeinde, bzw. wenn nicht erreichbar die Polizei über den Fund informieren
  • Wenn der Besitzer ausfindig gemacht werden kann, ist dieser für die Kostenübernahme zuständig. Sollte kein Besitzer ausfindig gemacht werden, trägt i.d.R. die zuständige Gemeinde die Kosten (wenn die o.g. Meldung als Fundkatze erfolgt ist).
  • Wenn eine Bergung nicht möglich ist, bitte auch hier das zuständige Ordnungsamt die Polizei informieren, dass die UNA Tierrettung dringend benötigt wird und nach Möglichkeit vor Ort bleiben.

Für die Region des Landkreises Rastatt, Karlsruhe, Pforzheim, Calw und Enzkreis, kann neben dem Ordnungsamt und der Polizei die UNA Tierrettung (Tel. 0180 55 952 952) direkt angerufen werden, da diese mit den meisten Kommunen eine entsprechende Vereinbarung zur Versorgung und Verbringung der Tiere geschlossen hat.

 

Todfund

Autobahn, Bundesstraße, Landstraße, sonstige gefährliche Stellen

Sicherheit geht vor! Bitte nur dann selbst handeln, wenn du dich oder andere nicht gefährdest. In Gefahrenbereichen, bitte die Polizei verständigen, damit diese die zuständige Behörde, oder das Tiertaxi verständigt.

zugängliche Stelle

(Auch hier ist o. g. Meldung möglich, wenn du dich selbst nicht in der Lage siehst.)

  • Stelle sichern und/ oder Tier ggf. von der Fahrbahn nehmen.
  • Gemeinde (Ordnungsamt) bzw. Polizei informieren damit Abholung beauftragt werden kann.
  • Falls es dir möglich ist, kannst du Bilder machen, was später evtl. hilft die Besitzer ausfindig zu machen, sollte das Tier nicht gekennzeichnet sein.
  • Das Geschlecht kontrollieren und evtl. eine Tätowierung in den Ohren oder sonstige besondere Merkmale fotografieren.

In Rheinstetten und Umgebung können selbstverständlich auch wir informiert werden.

Da wir unser Herzens-Ehrenamt Katzenschutz nur in unserer Freizeit ausüben können, sind wir leider nicht rund um die Uhr erreichbar. Du kannst uns aber immer eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen, oder per WhatsApp senden.

Anmerkung

Grundsätzlich ist die jeweilige Gemeinde für Todfunde zuständig und muss sich um die Abholung sowie die Identifizierung kümmern. Ist diese nicht erreichbar bitte auch hier die Polizei informieren.

Leider gibt es in den Gemeinden keine einheitliche Vorgehensweise und einige Bauhöfe „entsorgen“ ohne Prüfung auf Kennzeichnung.  Auch in den Polizeidienststellen, wissen viele nicht über die korrekte Vorgehensweise Bescheid.

Wichtig ist daher auch in diesem Fall, direkt zu hinterfragen, was mit dem Tier passiert und ob versucht wird einen Besitzer zu finden, in dem das Tier z. B. auf Kennzeichnung geprüft wird.  

Wer auf Nummer sicher gehen will, bringt den Todfund selbst als Fundtier zur nächsten Tierarzt Praxis, die in der Regel hilfreich nach Kennzeichnung schauen.

Im Zweifel meldet bitte uns, bzw. dem zuständigen/nächstgelegenen Tierschutzverein, die informierte Stelle damit ggf. im Nachgang nach Kennzeichnung geschaut werden kann.

BITTE keine eigenmächtige Entsorgung im Hausmüll oder – sei es auch noch so gut gemeint – Beerdigung im eigenen Garten. Denn auch in diesen Fällen, bleiben die Besitzer meist im Unklaren und suchen noch jahrelang nach ihren Lieblingen.