Gegen die unkontrollierte Katzenvermehrung

Klare Regeln für Rheinstettener Tiere mit Freigang / Gemeinderat stimmt für Schutzverordnung

Von Rainer Obert | Quelle: Badische Neueste Nachrichten (BNN)

Rheinstetten. Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Das ist die Absicht der Fraktionen ULR und Grüne im Rheinstettener Gemeinderat. Den Schutz der Hauskatzen und der bei Rheinstetten und Karlsruhe wieder heimischen Wildkatzen. Und der Weg, dies Klappe zu nutzen, ist nun frei. Die Erarbeitung einer Katzenschutzverordnung, die in einem gemeinsamen Fraktionsantrag gefordert wurde, hat das Gremium einstimmig befürwortet. Der Verordnungsentwurf wird von der Verwaltung gefertigt.

150 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben das hinbekommen, das werde in Rheinstetten auch klappen, so Oberbürgermeister Sebastian Schrempp (CDU). Er dämpfte aber mögliche Erwartungen eines harten Durchgreifens. Zur Wahrheit gehöre auch: „Bußgeldbewehrt ist das ganze Verfahren bisher nicht.“ Dafür fehle es an der Rechtsgrundlage. Wenn jemand gegen die Verordnung verstößt, „dann können wir eine Ersatzmaßnahme machen“. Davor, die Kosten in Rechnung zu stellen, schrecken Kommunen laut Schrempp aber zurück. „Das gibt immer juristische Auseinandersetzungen.“ Man müsse mal abwarten, was sich beim Gesetzgeber noch tut.

Konkret geht es im Zweifel um Kastration von Freigängern. In freier Wildbahn treffen sich sozusagen drei Tierarten. Freigänger mit einem Zuhause, streunende Katzen ohne Zuhause und die streng geschützten Wildkatzen, die eine inzwischen stabile Population bei Rheinstetten und Karlsruhe am Rhein gebildet haben. Den notwendigen Schutz der Wildkatze betonte im Gemeinderat Luca Wernert (Grüne) vor der Abstimmung. Denn eine Hybridisierung, also die Kreuzung von Hauskatzen mit Wildkatzen, wurde bereits bei Rheinstetten nachgewiesen. Durch den Hybrid-Kater Ensel, der versehentlich in eine Waschbärenfalle tappte. Wernert ist überzeugt, dass die Katzenschutzverordnung ein „wirksames Mittel“ gegen die Probleme sein kann. Sie könne auch „eine Signalwirkung entfalten“ (Teresa Bistritz (CDU) betonte: „Wir begrüßen das“ – sie unterstrich die Gefahr von Wildkatzen-Kreuzungen. Julia Schorpp vom Ordnungsamt fasste in der Beschlussvorlage zusammen: „Tierhalter lassen auch heute noch, trotz leicht zugänglicher Informationen, Katzen unkastriert, ungechippt und ohne Registrierung in den Freilauf.“ Mit der Folge, dass sich Katzen unkontrolliert vermehren. Bei einer Registrierung können Freigänger zugeordnet werden. Langfristig soll die Katzenpopulation kontrolliert und reduziert werden. In der Verordnung werden das räumliche Gebiet festgelegt und Ausnahmen geregelt. Befragt werden im Vorfeld der Katzenschutzverordnung der Verein Katzenstimme Rheinstetten, der Tierschutzverein Ettlingen und das Veterinäramt Karlsruhe zu vorliegenden Daten. Reine Wohnungskatzen sowie Katzen ohne unkontrollierten Freigang müssten nicht kastriert werden, heißt es weiter. „Eine aktive Kontrolle von Freigängerkatzen erfolgt in der Regel nicht“, hielt Schorpp fest. Verstöße würden dann geahndet, wenn Tiere aufgegriffen und bei den Tierschutzvereinen abgegeben werden. Zur Durchsetzung der Verordnung könnten die Anordnung der Kastration oder Ersatzvornahme der Registrierung stehen. „Auch ohne Bußgeldvorschrift ist eine Katzenschutzverordnung ein wirksames Mittel.“ Auch die soziale Kontrolle der Halter untereinander sei hilfreich. In der weiteren Nachbarschaft haben etwa Karlsruhe und zuletzt auch Karlsbad eine Verordnung erlassen.


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